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Die Jugendleitung

Kerstin Lang
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Jennifer Fürst
| Beide Jugendleiter sind ausgebildete
Vereinsübungsleiter, unter ihren Anleitungen dürfen somit
auch Kinder im Alter von 12-14 Jahren, das Einverständnis der
Eltern vorrausgesetzt, aktiv mit dem Luftgewehr üben.
Jugendtraining : Freitags ab 19:00 Uhr
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Versicherung:
Solange ein Kind bzw. Jugendlicher im Verein noch kein
Mitglied ist, muss eine Tagesversicherungskarte ausgefüllt werden.
Hierfür verlangen wir einen kleinen Unkostenbeitrag von 1,-€
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Altersvoraussetzungen zum
Sportschießen auf einer genehmigten Schießstätte:
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Kinder unter 12 Jahren |
Für
Kinder unter 12 Jahren gibt es keine allgemeine
Erlaubnis zum Schießen!
Es besteht jedoch die Möglichkeit einer
Ausnahmegenehmigung für Luftgewehr und Luftpistole. Alle anderen
Schusswaffen dürfen nicht geschossen werden. Weitere
Auskünfte erteilt die Jugendleitung auf Anfrage.
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ab 12 - 14 Jahre | In diesem Alter darf Luftgewehr und Luftpistole geschossen
werden. Es muss allerdings eine schriftliche
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vor Beginn des
Schießens vorliegen oder die Sorgeberechtigten müssen
persönlich anwesend sein.
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14 - 15 Jahre | Luftgewehr und Luftpistole. Sonstige Waffen, sofern es
Disziplinen sind die in der Sportordnung des Deutschen
Schützenbundes enthalten sind. Voraussetzung hierfür das
schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten vor beginn des
Schießens.
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ab 16 Jahre | Luftgewehr, Luftpistole und alle sonstigen Waffen, sofern es
Disziplinen sind die in der Sportordnung des Deutschen
Schützenbundes enthalten sind. |
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