Jugend - Aktuell
Jugendleitung

Die Jugendleitung


Kerstin Lang


Jennifer Fürst

Beide Jugendleiter sind ausgebildete Vereinsübungsleiter, unter ihren Anleitungen dürfen somit auch Kinder im Alter von 12-14 Jahren, das Einverständnis der Eltern vorrausgesetzt, aktiv mit dem Luftgewehr üben.

Jugendtraining : Freitags ab 19:00 Uhr




Versicherung:

Solange ein Kind bzw. Jugendlicher im Verein noch kein Mitglied ist, muss eine Tagesversicherungskarte ausgefüllt werden. Hierfür verlangen wir einen kleinen Unkostenbeitrag von 1,-€

Altersvoraussetzungen zum Sportschießen auf einer genehmigten Schießstätte:
Kinder unter 12 Jahren

Für Kinder unter 12 Jahren gibt es keine allgemeine Erlaubnis zum Schießen!

Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Luftgewehr und Luftpistole. Alle anderen Schusswaffen dürfen nicht geschossen werden. Weitere Auskünfte erteilt die Jugendleitung auf Anfrage.

ab 12 - 14 JahreIn diesem Alter darf Luftgewehr und Luftpistole geschossen werden. Es muss allerdings eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vor Beginn des Schießens vorliegen oder die Sorgeberechtigten müssen persönlich anwesend sein.
14 - 15 JahreLuftgewehr und Luftpistole. Sonstige Waffen, sofern es Disziplinen sind die in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes enthalten sind. Voraussetzung hierfür das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten vor beginn des Schießens.
ab 16 JahreLuftgewehr, Luftpistole und alle sonstigen Waffen, sofern es Disziplinen sind die in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes enthalten sind.